DSGVO leicht gemacht?

Datenschutz-Grundverordnung

Ich geb's zu: Auch ich beschäftige mich erst auf dem letzten Drücker mit der Thematik.

Da die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 nach einer zweijährigen Übergangsfrist (wie die Zeit vergeht) endgültig in Kraft tritt, kommt man ja nicht mehr daran vorbei.
Bei mir geht's hauptsächlich um die Webseite. Das sollte nicht so kompliziert werden, ich habe ja keinen Shop oder ähnliches. Es werden auf dieser Seite keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Bei meiner mehrstündigen Recherche zu dem Thema bin ich letztlich beim Heise-Verlag auf eine Muster-Datenschutzerklärung gestoßen, bei der man sich alles nach seinen Bedürfnissen "zusammenklicken" kann. Klappt gut.

Die neue Verordnung legt Wert darauf, dass die neuen Regeln für den Benutzer leicht verständlich erklärt werden (Auszug aus Art. 12 (1)):

"Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln; dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten."

OK. Die Verordnung selbst gehört jetzt nicht zu den verständlichsten Texten, die ich gelesen habe. Vorsichtig ausgedrückt. Ein weiteres Beispiel diesmal aus Art. 6(3):

"Diese Rechtsgrundlage kann spezifische Bestimmungen zur Anpassung der Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung enthalten, unter anderem Bestimmungen darüber, welche allgemeinen Bedingungen für die Regelung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung durch den Verantwortlichen gelten, welche Arten von Daten verarbeitet werden, welche Personen betroffen sind, an welche Einrichtungen und für welche Zwecke die personenbezogenen Daten offengelegt werden dürfen, welcher Zweckbindung sie unterliegen, wie lange sie gespeichert werden dürfen und welche Verarbeitungsvorgänge und -verfahren angewandt werden dürfen, einschließlich Maßnahmen zur Gewährleistung einer rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfolgenden Verarbeitung, wie solche für sonstige besondere Verarbeitungssituationen gemäß Kapitel IX."

Ja, sie lesen richtig, das ist ein einziger Satz. Ziemlich verschachtelt. Leicht verständlich? Ich bekomme feuchte Augen. Vor Lachen? Bin mir nicht sicher.

Ich finde es immer sehr witzig, wenn der Gesetzgeber etwas von seinen Bürgern verlangt, dass er selber nicht zu leisten im Stande ist. Sie können das Wort "witzig" wahlweise durch "frech", "unverschämt" oder "dreist" ersetzen.

Ich habe mich jetzt dazu entschlossen an einer Informationsveranstaltung zu dem Thema bei der Handwerkskammer meines Vertrauens teilzunehmen. Dann fühle ich mich nicht mehr so allein gelassen mit dem Thema.

Zurück zu meiner Webseite: Nach meinem Ausflug in den EU-Paragraphen-Dschungel ist die Datenschutzerklärung letztendlich etwas lang geworden. Ausgedruckt ergibt sie 18 DIN A4 Seiten. Sie ist genau so verständlich wie die Verordnung selbst. Mehr verlangt der Gesetzgeber hoffentlich nicht von mir.

Den Text der DSGVO ansehen.

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